Rechte & Pflichten eines Arbeitgebers
Letzte Woche haben wir euch die Rechte und Pflichten eines Auszubildenden vorgestellt. Heute wollen wir den Spieß mal umdrehen und schauen uns den Arbeitgeber genauer an. Schließlich ist es immer gut zwei Seiten zu kennen. Deine Rechte und Pflichten, sowie die deines Chefs. Wir gehen mal davon aus, du bist noch nicht der Chef. 😉
Wenn du den Beitrag zu den Rechten und Pflichten eines Azubis noch nicht gelesenen hast, findest du diesen hier.
Rechte eines Arbeitgebers:
- Dein Arbeitgeber hat das Recht dir Anweisungen bei deinen Aufgaben zu geben, die z.B. die Qualität oder die Arbeitsweise betreffen.
- Deinem Chef hat einen Anspruch darauf, dass deine gesamte Arbeitsleistung für die Interessen seines Unternehmens genutzt werden.
- Der Arbeitgeber kann über die Arbeit, die während deiner Arbeitszeit entstanden ist, frei verfügen.
- Bei Schließung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber das Recht dich aufzufordern Stillschweigen über gewisse innerbetriebliche Themen zu bewahren, die je nach Unternehmen unterschiedlich sein können.
Pflichten eines Arbeitgebers:
- Dein Arbeitgeber ist verpflichtet dir auf Verlangen ein Arbeitszeugnis auszustellen.
- Eine Pflicht deiner unmittelbaren Vorgesetzten ist die Beschäftigungspflicht. Dein Ausbilder MUSS dir die Aufgaben vermitteln, die in deinem Ausbildungsrahmenplan festgelegt sind.
- Dein Arbeitgeber darf dich außerdem nicht nach Hause schicken, wenn nichts zutun ist, da du als Azubi keine Minusstunden leisten darfst.
- Leistest du Überstunden, ist dein Arbeitgeber dazu verpflichtet, dir schnellstmöglich, nach Erfüllung der Stunden, einen Ausgleich zu gewährleisten. Im Jugendschutzgesetz ist sogar festgelegt, dass ein Arbeitszeitenausgleich innerhalb von 3 Wochen erfolgen muss.
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